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IZA Standpunkt Nr. 26
April 2010
Reform der Hinzuverdienstregeln in der Grundsicherung: Kein Entkommen aus der Transferfalle

revised version published as 'Reform der Hartz IV-Hinzuverdienstregelungen: Ein verfehlter Ansatz' in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 2011, 12(1), 12-26

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelsätze in der Grundsicherung hat in Deutschland eine breite öffentliche Diskussion über Arbeitsanreize im Niedriglohnbereich ausgelöst. Der BDA und das IW haben in diesem Zusammenhang einen Vorschlag in die Diskussion eingebracht, der zum Ziel hat, die bisherige Förderung von Kleinstjobs zu überwinden. Die FDP hat diesen Vorschlag aufgegriffen und propagiert nun ihrerseits zwei mögliche Varianten. Wir untersuchen die potenziellen Beschäftigungseffekte dieser Vorschläge und ergänzen sie in einem zweiten Schritt jeweils um eine Arbeitszeitbedingung. Diese soll etwaige Mitnahmeeffekte verhindern, die durch die großzügigere Ausgestaltung der Hinzuverdienstregeln insbesondere für Zweitverdiener entstehen könnten. Unsere Simulationsergebnisse zeigen die bekannten Probleme von Kombilohnreformen: Ohne Arbeitszeitbedingung führen die vorgeschlagenen Änderungen der Hinzuverdienstregelung zwar tendenziell dazu, dass es für Aufstocker mäßig attraktiver wird, ihre Arbeitszeit auszuweiten, so dass insgesamt mehr gearbeitet wird als im Status Quo. Doch je attraktiver die Anrechnungsregeln ausgestaltet werden, desto stärker wird der Staatshaushalt belastet. Zum einen wächst die Bedeutung von Mitnahmeeffekten, zum anderen schränken bei großzügigeren Hinzuverdienstmöglichkeiten tendenziell vor allem Zweitverdiener ihre Arbeitszeit ein, um von den Anrechnungsregeln zu profitieren. Die Transferabhängigkeit wird nicht überwunden, sondern sogar noch verstärkt. Mit einer Stundenrestriktion ließen sich solche Effekte einschränken, so dass wesentlich günstigere Arbeitsmarktwirkungen und damit zusätzlich deutlich geringere fiskalische Kosten erzielbar wären. Die praktische Umsetzung dürfte dennoch schwierig sein, da Arbeitszeitbedingungen in der Praxis leicht unterlaufen werden können.

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