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Der Begriff der Arbeitsmarktpolitik ist dabei bewusst weit gefasst. Er umfasst
alle Bereiche staatlichen Handelns, die mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen
auf den Arbeitsmarkt besitzen. Im engeren Sinne gehören dazu die Maßnahmen
der so genannten aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Arbeitsvermittlung, Qualifizierung, Beschäftigungsmaßnahmen oder Lohnsubventionen, die in der Regel unter der Regie von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Darüber hinaus zählt dazu aber auch die Ausgestaltung von arbeitsmarktrelevanten Institutionen, wie etwa das Tarifrecht, der Kündigungsschutz, Arbeitsschutz- und Arbeitszeitregelungen, das Bildungssystem oder die Gesetzgebung zu Zuwanderung und Integration. Von besonderer Bedeutung ist das System der sozialen Sicherung, das neben der Grundsicherung zahlreiche passive Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Altersteilzeit umfasst, die erhebliche Auswirkungen auf das Erwerbsverhalten und damit die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes ausüben können. |
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